SPIELREGELN „ETAM ZURICH feiert sein 1-jähriges Bestehen”

1. VERANSTALTER

INVESTINT SUISSE SARL, Identifikationsnummer CHE-113.867.865, mit Sitz in Place Saint François 7, c/o Carrard Consulting SA, 1003 Lausanne – Schweiz (nachfolgend „Veranstalter”) organisiert vom 21. bis einschliesslich 30. November 2025 ein Gewinnspiel mit dem Titel „ETAM ZURICH feiert sein 1-jähriges Jubiläum”, das über den QR-Code zugänglich ist, der im Schaufenster des ETAM-Geschäfts am Hauptbahnhof Zürich, Museumstrasse 1, 8000 Zürich – Schweiz und auf den Instagram-/Facebook-/Meta-Konten des Veranstalters (im Folgenden „das Gewinnspiel”) zugänglich ist.

Die von den Teilnehmerinnen bereitgestellten Informationen werden ausschliesslich von der Veranstalterin und anderen Unternehmen der ETAM-Gruppe verwendet, die möglicherweise an der Erhebung und/oder Verarbeitung der Daten beteiligt sind.

2. GRUNDSATZ UND TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

2.1 Prinzip

Die Teilnahme am Gewinnspiel steht allen volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz offen, die über eine E-Mail-Adresse verfügen, mit Ausnahme von festen oder gelegentlichen Mitarbeitern des Veranstalters, seinen Lieferanten und allen Personen, die im Rahmen dieser Aktion beruflich mit dem Veranstalter in Kontakt standen (im Folgenden „die Teilnehmerin(nen)”).

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmerinnen während der Dauer des Gewinnspiels das ETAM-Geschäft in Zürich (Hauptbahnhof) besuchen, den für das Gewinnspiel bestimmten QR-Code scannen, der im Schaufenster aushängt oder auf den Instagram-/Facebook-/Meta-Konten des Veranstalters verfügbar ist, und das angezeigte Formular ausfüllen.

Jede Teilnehmerin, die das Formular für das Gewinnspiel ausgefüllt hat, nimmt automatisch an einer Verlosung teil, die am 1.Dezember 2025 stattfindet und bei der eine von ihnen ein Jahr lang Dessous im Wert von , d. h. 12 Sets (Oberteil im Wert von max. 64,95 CHF + Unterteil im Wert von max. 29,95 CHF), gewinnen kann, die zwischen dem 1.. Januar und dem 31. Dezember 2026 abgeholt werden kann.

Spiel ohne Kaufverpflichtung

2.2. Gültigkeitsbedingungen

Die Teilnehmerinnen können unabhängig vom verwendeten Netzwerk nur ein Formular über den QR-Code ausfüllen, um ihre Teilnahme am Gewinnspiel zu bestätigen.

Die Registrierung unter einer falschen Identität oder die Angabe falscher Informationen oder die Registrierung unter mehreren Identitäten führt zur Annullierung der Teilnahme. Darüber hinaus werden Teilnahmen am Gewinnspiel annulliert, wenn sie unvollständig, fehlerhaft, gefälscht oder unter Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen erfolgt sind.

3. DER PREIS

Die Verlosung findet am 1.Dezember 2025 statt.

Eine Teilnehmerin kann ein Jahr lang Dessous im Wert von 12 Sets (Oberteil im Wert von max. 64,95 CHF + Unterteil im Wert von max. 29,95 CHF) gewinnen, die zwischen dem 1.Januar und dem 31. Dezember 2026 abgeholt werden können.

Die Gewinnerin wird am 5. Dezember 2025 per E-Mail benachrichtigt.

Sie muss den Erhalt ihres Gewinns bis zum 8. Dezember 2025 bestätigen und die Postanschrift angeben, an die sie die Karte schicken lassen möchte, mit der sie die 12 gewonnenen Sets abholen kann.

Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht antwortet, kann eine andere Teilnehmerin ausgelost werden.

Die Karte wird der Gewinnerin spätestens am 31.12.2025 per Post zugestellt.

Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Gewinnerin eine falsche Adresse angegeben hat, sodass sie die Karte nicht erhalten kann, oder wenn diese auf dem Postweg oder nach Erhalt durch die Gewinnerin verloren gegangen ist. In diesem Fall verliert die Gewinnerin ihren Anspruch auf den Gewinn.

Der Karton enthält 12 anzukreuzende Felder: Damit kann die Gewinnerin zwischen dem1.Januar und dem 31. Dezember 2026 12 Sets (Oberteil im Wert von max. 64,95 CHF + Unterteil im Wert von max. 29,95 CHF) abholen.

Die Sets können innerhalb des oben genannten Zeitraums und bis zum Erreichen des Höchstwerts in einer oder mehreren Etappen in jeder ETAM-Filiale in der Schweiz (ausser Manor und Corners) abgeholt werden. Hat die Gewinnerin bis zum 31. Dezember 2026 nicht alle Sets abgeholt, auf die sie Anspruch hatte, verfallen die restlichen Sets.

Die Gewinnerin muss ihre Karte dem Team der ausgewählten Filiale vorlegen, das die Anzahl der abgeholten Sets abhakt, bis alle 12 gewonnenen Sets abgerufen sind.

Jedes abgeholte Set kann weder umgetauscht noch erstattet werden.

Die Teams der Geschäfte haben die Möglichkeit, beschädigte oder gefälschte Karten abzulehnen.

Im Falle höherer Gewalt oder wenn die Umstände es erfordern, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den gewonnenen Preis durch einen anderen Preis gleicher Art und gleichen Wertes zu ersetzen.

Die Gewinnerin hat keinen Anspruch auf den Barwert des gewonnenen Preises oder dessen Umtausch gegen andere Waren und Dienstleistungen, selbst wenn sie sich entscheidet, den Preis abzulehnen oder vom Gewinnspiel zurückzutreten.

Im Falle eines Rücktritts kann eine neue Teilnehmerin ausgelost werden.

4 - GEWINNERIN

Die ausgeloste Teilnehmerin wird am 5. Dezember 2025 per E-Mail benachrichtigt und muss den Erhalt ihres Gewinns bis zum 8. Dezember 2025 bestätigen.

Wenn sie nicht innerhalb der oben genannten Frist antwortet, hat sie keinen Anspruch auf ihren Gewinn und es kann eine andere Teilnehmerin ausgelost werden.

Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Benachrichtigung der Gewinnerin aus Gründen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, verloren gegangen ist oder aufgrund einer Fehlfunktion oder einer Änderung der Kontaktdaten nicht zugestellt werden konnte.

5. URHEBERRECHT

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel beinhaltet die Genehmigung zugunsten des Veranstalters, den Namen der Gewinnerin in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien und in allen Werbe- und Promotion-Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zu veröffentlichen, ohne dass diese Verwendung Anspruch auf die Zahlung von Entschädigungen, ausser dem vorgesehenen Preis, begründet.

6. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmerinnen können vom Veranstalter elektronisch verarbeitet werden. Gemäss der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten haben die Teilnehmerinnen jederzeit das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie die Möglichkeit, der Verarbeitung dieser Daten zu widersprechen.

Dazu müssen sie lediglich einen Antrag stellen, ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie ihres Ausweises per E-Mail anprivacy@etam.com senden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten finden die Teilnehmerinnen in der Datenschutzerklärung auf der Website www.etam.ch.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Veranstalter haftet nicht, wenn eine Person:

  • eine technische Störung erleidet (Leitungszustand, Stromausfall, Serverausfall, versehentliche Trennung der Verbindung usw.),
  • unrichtige oder unvollständige Kontaktdaten angibt, sodass sie nicht über ihren Gewinn informiert werden kann.

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Kenntnis und Akzeptanz der Eigenschaften und Grenzen der im Internet und anderen sozialen Netzwerken verwendeten Technologien und der damit verbundenen Technologien voraus, insbesondere in Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit, die Antwortzeiten für das Abrufen, Abfragen oder Übertragen von Informationen, die Risiken von Unterbrechungen und ganz allgemein die mit jeder Verbindung und Übertragung verbundenen Risiken, den fehlenden Schutz bestimmter Daten vor möglichem Missbrauch und die Risiken einer Infizierung durch im Netzwerk zirkulierende Viren.

Daher kann der Veranstalter unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

  • für den Inhalt der im Internet und in anderen sozialen Netzwerken abgerufenen Dienste und allgemein für alle Informationen und/oder Daten, die über die auf diesen Websites/Netzwerken abgerufenen Dienste verbreitet werden;
  • für die Übertragung und/oder den Empfang von Daten und/oder Informationen im Internet und anderen sozialen Netzwerken;
  • für jede Störung eines der Netzwerke, die den ordnungsgemässen Ablauf/die ordnungsgemässe Funktion des Gewinnspiels verhindert, insbesondere den Zugriff auf das Formular über den QR-Code;
  • Ausfall von Empfangsgeräten oder Kommunikationsleitungen;
  • Verlust von Papier- oder E-Mail-Post und ganz allgemein Verlust von Daten;
  • Probleme bei der Weiterleitung;
  • der Funktion von Software;
  • Folgen von Viren, Computerfehlern, Anomalien oder technischen Ausfällen;
  • Schäden am Computer oder Mobiltelefon einer Teilnehmerin;
  • für technische, materielle und softwaretechnische Ausfälle jeglicher Art, die die Teilnahme am Gewinnspiel verhindert oder eingeschränkt oder das System einer Teilnehmerin beschädigt haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden kann, die aus einer Unterbrechung, einer Fehlfunktion jeglicher Art, einer Aussetzung oder Beendigung des Gewinnspiels aus irgendeinem Grund oder aus direkten oder indirekten Schäden resultieren, die in irgendeiner Weise aus einer Verbindung zum Internet und anderen sozialen Netzwerken entstehen.

Es obliegt jeder Teilnehmerin, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Daten und/oder auf ihren IT-Geräten gespeicherte Software vor jeglichem Zugriff zu schützen.

Die Verbindung zum Internet und anderen sozialen Netzwerken sowie die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Gewinnspiel aus Gründen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, teilweise oder vollständig geändert, verschoben oder abgesagt wird. In diesem Fall kann keine Entschädigung geltend gemacht werden.

In jedem Fall behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel zu unterbrechen, wenn dessen reibungsloser administrativer und technischer Ablauf durch einen Virus, einen Computerfehler, unbefugte menschliche Eingriffe oder andere Ursachen, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, gestört wird.

8. SPIELREGELN

Die Teilnahmebedingungen sind auf der Website www.etam.ch oder im ETAM-Geschäft in Zürich erhältlich. Sie sind auch über das Anmeldeformular für das Gewinnspiel zugänglich.

9. BEWEISVEREINBARUNG

Der Veranstalter kann sich insbesondere zu Beweiszwecken auf alle Handlungen, Tatsachen oder Unterlassungen, Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und sonstigen Elemente (wie Berichte oder sonstige Aufstellungen) berufen, die vom Veranstalter direkt oder indirekt, insbesondere in seinen Informationssystemen, im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erstellt, empfangen oder gespeichert wurden.

Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, die Zulässigkeit, Gültigkeit oder Beweiskraft der oben genannten Elemente nicht auf der Grundlage einer gesetzlichen Bestimmung anzufechten, die vorschreibt, dass bestimmte Dokumente schriftlich verfasst oder von den Parteien unterzeichnet sein müssen, um als Beweis zu gelten.

Somit stellen die betreffenden Elemente zulässige, gültige und zwischen den Parteien gleichwertige Beweismittel dar, die unter den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Beweiskraft wie jedes schriftlich erstellte, erhaltene oder aufbewahrte Dokument gelten.

10. ANNAHME

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Modalitäten voraus.

11. ANNULLIERUNG, VERLÄNGERUNG

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Aktion ganz oder teilweise abzusagen, zu ändern, zu verkürzen oder zu verlängern, wenn die Umstände dies erfordern, ohne diese Entscheidung begründen zu müssen und ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

12. ANWENDBARES RECHT

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das anwendbare Recht das Schweizer Recht ist. Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte von Lausanne zuständig.